Er hielt sich aber jeweils nicht einen ganzen Tag dort auf, sondern während weniger Stunden. Der Beschuldigte wurde beobachtet, wie er mit verschiedenen Personen diskutierte, teilweise Messungen vornahm und Einkäufe erledigte. Körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten übernahm er keine. Der Beschuldigte hatte nie gesagt, er könne nicht mit Leuten reden, einkaufen gehen oder sich nicht bücken. Eine gewisse Besserung hatte er ja im Übrigen der Strafklägerin gemeldet (vgl. oben Ziffer 10.1). Eine solche ging zudem bereits aus dem Bericht der Klinik E._____