10.3 Erkenntnisse aus der BvO Aus dem BvO-Bericht geht hervor, es habe festgestellt werden können, wie der Beschuldigte regelmässig auch längere Strecken mit seinem Personenwagen gefahren sei. Er habe sich über Stunden hinweg auf einer Baustelle aufgehalten und sich dort mit diversen Bauarbeitern unterhalten und diesen Anweisungen gegeben (pag. 109). Er habe sich ohne Einschränkung bewegen, problemlos in die Knie gehen und sich bücken können. Physische oder psychische Barrieren oder Kontaktängste habe er keine gezeigt (pag. 110). Die einzelnen Beobachtungen im Zusammenhang mit der Baustelle sind an dieser Stelle kurz darzulegen: Mittwoch, 23. Februar 2011: