7 10.2 Zum Arbeitsversuch Der Beschuldigte respektive sein Anwalt, bemühte sich selbst um die Abklärung, inwiefern er wieder arbeitsfähig sei. So wandte er sich zuerst an seinen Psychiater, Dr. med. D.________ und danach an seinen Hausarzt, Dr. med. J.________. Dr. D.________ schrieb am 8. Mai 2011, aus rein psychiatrischer Sicht sei ein behinderungs-angepasster Arbeitsversuch erwünscht, wobei das Pensum anfänglich bei etwa 50 Prozent angesetzt werden solle. Das Belastungsprofil sei mit dem behandelnden Hausarzt abzusprechen (pag.