10. Beweiswürdigung der Kammer 10.1 Vorgehen der Strafklägerin Nachdem die Vorgaben des Verwaltungsgerichtsurteils vom 10. August 2010 noch nicht umgesetzt worden waren, wandte sich der Rechtsanwalt des Beschuldigten mit Schreiben vom 1. Dezember 2010 an die Strafklägerin. Darin verlangte er einerseits die Durchführung der angeordneten stationären Verhaltensbeobachtung und schrieb andererseits (pag. 218): (…) Weiter weise ich darauf hin, dass sich beim stationären Aufenthalt eine gewisse Verbesserung des Beschwerdebildes ergeben hat. Meines Erachtens sind daher auch die Eingliederungsmassnahmen sofort zu prüfen.