6 Der Beschuldigte habe die IV bereits im Dezember 2010 aufgefordert, Eingliederungsmassnahmen vorzunehmen. Danach habe er erfahren müssen, dass nichts gemacht wurde. Er habe die Gelegenheit genutzt, um einem Freund zu helfen. Es bestehe kein Widerspruch zwischen Hilfsbereitschaft und Nutzung der Gelegenheit, um etwas Geringes zu tun, weil man sich besser fühle und sowieso aus eigener Initiative einen Arbeitsversuch im Umfang von 50 Prozent anstrebe.