Der Beschuldigte sei während mehrerer Tage der Beobachtungszeit nicht auf der fraglichen Baustelle gewesen. An den übrigen erfassten Tagen sei eine Aktivität bei der Baustelle oder im Zusammenhang damit beobachtet worden. Allerdings sei er total nur 11,25 Stunden an acht Tagen dort tätig gewesen, was durchschnittlich 1,4 Stunden pro Tag an acht Tagen verteilt über drei Monate ergebe. Pro Monat seien das circa 3,7 Stunden verteilt auf ca. drei Tage. Das Ganze habe sich im Rahmen eines «Schnupperns» mit geringfügigen Aktivitäten abgespielt. Der Beschuldigte habe keinerlei berufliche Qualifikationen für eine beratende Tätigkeit im Zusammenhang mit Bauprojekten. Auch subjektiv habe der Be-