Weiter hielt der Bericht fest, es seien weder psychische Probleme in Form von Barrieren oder Kontaktängsten noch physische Probleme festgestellt worden. Der Beschuldigte habe problemlos in die Knie gehen und sich bücken können. Am 30. Mai 2011 führte die Strafklägerin mit dem Beschuldigen ein Verlaufsgespräch durch (pag. 127 ff.). Dabei wurde der Beschuldigte in einem ersten Teil in Unkenntnis der vorgenommenen verdeckten Beobachtung befragt und in einem zweiten Teil mit den Erkenntnissen aus der BvO konfrontiert. Danach fand am 30. Juni 2011 eine Untersuchung des Beschuldigten beim RAD statt (pag.