4 bruar bis 13. Mai 2011 liess die Strafklägerin in drei Etappen eine verdeckte Beobachtung des Beschuldigten durchführen (Beweissicherung vor Ort [BvO]; pag. 109 ff.). Der Beschuldigte wurde anlässlich der BvO dabei beobachtet, wie er häufig alleine über längere Strecken Auto fuhr und oft eine Baustelle in Biberist aufsuchte. Gemäss BvO-Bericht diskutierte er auf der Baustelle mit Bauarbeitern und gab diesen Anweisungen. Weiter hielt der Bericht fest, es seien weder psychische Probleme in Form von Barrieren oder Kontaktängsten noch physische Probleme festgestellt worden.