denke an einen Arbeitsversuch und Eingliederungsmassnahmen seien sofort zu prüfen (pag. 218 f.). Da seitens der Strafklägerin nichts weiter unternommen wurde, forderte der Rechtsanwalt des Beschuldigten diese mit Schreiben vom 26. Januar 2011 nochmals zur Tätigkeit auf (pag. 222). Am 25. Februar 2011 erhielt die Strafklägerin ein Schreiben von der Privatklinik F.________ in B.________, worin diese die Durchführung einer stationären Verhaltensbeobachtung des Beschuldigten ablehnte (pag. 225). Im Zeitraum vom 15. Fe-