Die Suva eröffnete ein Verfahren, im Rahmen dessen verschiedene medizinische Abklärungen getätigt wurden. Ein Jahr später, am 18. Dezember 2008, reichte der Beschuldigte auf Anstoss der Suva hin ein IV-Gesuch ein, indem er eine Wiedereinschulung in die bisherige Tätigkeit sowie eine Rente beantragte (IV-Akten, Dok. 1). Die Strafklägerin holte verschiedene medizinische Berichte ein und wies das Gesuch des Beschuldigten schliesslich mit Verfügung vom 18. Januar 2010 ab, da keine objektiven Befunde, aus denen eine bleibende Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit abzuleiten wäre, erhoben werden konnten (IV Akten, Dok. 42).