2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, mit Schreiben vom 26. Februar 2015 Berufung an (pag. 452). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung reichte der Beschuldigte am 18. Januar 2016 frist- und formgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 523 ff.). Er beschränkte die Berufung auf den Schuldspruch des Beschuldigten gemäss Ziffer II des angefochtenen Urteils. Mit Schreiben vom 28. Januar 2016 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag.