Er wurde hierfür verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend total CHF 6‘300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage, sowie den Verfahrenskosten von CHF 3‘520.00 (pag. 448 ff.).