1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 19. Februar 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der versuchten Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Alter- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10), angeblich begangen in der Zeit vom 1. Dezember 2008 bis 29. Mai 2011. Gleichzeitig wurde er der versuchten Widerhandlung gegen das AHVG schuldig erklärt, begangen in der Zeit vom 30. Mai 2011 bis 7. November 2012. Er wurde hierfür verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend total CHF 6‘300.00.