Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 10. September 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen durch Erwerb eines Schlagstocks ohne Waffenerwerbsschein im Jahr 2007 (Ziff. 3.2. Anklageschrift) eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: