24 im Spektrum der bisher gezeigten Delinquenz zu erwarten (pag. 1633; vgl. auch pag. 2023). Als Vollzugsort wird St. Johannsen als bestens geeignet empfohlen (pag. 1630; pag. 2026). Der Beschuldigte befindet sich seit rund zwei Jahren im vorzeitigen Massnahmenvollzug und macht gemäss den Verlaufsberichten des Massnahmenzentrums St. Johannsen gute Fortschritte. Somit ist die Massnahmebedürftigkeit und -fähigkeit des Beschuldigten zu bejahen. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sind erfüllt.