2021). Gemäss den Verlaufsberichten des Massnahmenzentrums St. Johannsen seien während des Aufenthalts im Massnahmenzentrum beim Beschuldigten keine psychotischen Symptome aufgetreten bzw. keine psychotische Störung beobachtet worden, weshalb von einer psychotischen Störung durch Substanzgebrauch ausgegangen werde (pag. 1994 f.; pag. 2386; pag. 2415). In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte im Massnahmenvollzug abstinent ist und keine psychopharmakologischen Medikamente einnimmt (vgl. pag.