23 12.6 Beurteilung der Kammer Das forensisch-psychiatrische Gutachten des FPD vom 30. September 2014 erscheint trotz der von der Verteidigung vorgebrachten Kritik lege artis erstellt. Diesbezüglich kann zunächst auf den Beschluss der 1. Strafkammer vom 25. Juli 2016 verwiesen werden (pag. 2350 ff.). Die Kammer ist überzeugt, dass die Gutachter ihre Arbeit pflichtgemäss vorgenommen haben. Das Gutachten erscheint schlüssig und nachvollziehbar und die Äusserungen sorgfältig abgewogen.