Der Beschuldigte sei gegenwärtig abstinent in beschützender Umgebung. Eine psychotische Störung sei während seines Aufenthalts im Massnahmenzentrum St. Johannsen nicht beobachtet worden und der Verdacht auf eine spezifische Persönlichkeitsstörung habe sich bisher nicht erhärtet (pag. 2386). Der Beschuldigte lasse sich weiterhin auf die Therapie ein und beteilige sich aktiv an den Gesprächen. Seit der Bekanntgabe des Gerichtstermins und der zunehmenden Aussenorientierung sei bei ihm eine gewisse Ungeduld und Distanzierung spürbar. Trotzdem sei er bereit, alle relevanten Themen zu behandeln und bringe auch von sich aus wichtige Inhalte und Probleme ein (pag. 2388).