Emotional-instabile Persönlichkeitszüge könnten allenfalls aus dem Aktenstudium und aus Erzählungen des Beschuldigten bestätigt werden, würden sich jedoch im aktuellen Setting nicht zeigen (pag. 2415 f.). Gemäss dem neusten Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 24. November 2016 (pag. 2379 ff.) können die Diagnosen des Abhängigkeitssyndroms von Stimulanzien und des schädlichen Gebrauchs von Cannabinoiden aus dem Aktenstudium bestätigt werden. Der Beschuldigte sei gegenwärtig abstinent in beschützender Umgebung.