Nach der vollständigen psychopharmakologischen Absetzung wirke der Beschuldigte wacher und es bestünden keine Symptome einer Schizophrenie (pag. 1996). Dem Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 6. September 2016 (pag. 2410 ff.) kann entnommen werden, dass eine psychotische Störung nicht beobachtet worden sei und der Verdacht auf eine spezifische Persönlichkeitsstörung bisher nicht bestätigt werden könne. Der Beschuldigte zeige keine unreifen oder dissozialen Züge. Emotional-instabile Persönlichkeitszüge könnten allenfalls aus dem Aktenstudium und aus Erzählungen des Beschuldigten bestätigt werden, würden sich jedoch im aktuellen Setting nicht zeigen (pag.