Eine ambulante Therapie sei für den Beschuldigten ausreichend und biete die Möglichkeit, in der Behandlung die Ursachen der Delinquenz zu analysieren und die entsprechenden Problembereiche gezielt anzugehen. Zugleich könnten durch die Therapie individuelle Kompetenzen gefördert und die soziale Wiedereingliederung ermöglicht werden (pag. 1929).