12.4 Ergänzungsgutachten des FPD vom 22. April 2016 Im Ergänzungsgutachten vom 22. April 2016 weist Dr. C.________ darauf hin, dass sowohl das Gutachten von Dr. J.________ als auch das Gutachten des FPD aufgrund des Zusammenwirkens der Persönlichkeitsproblematik mit der Suchterkrankung von einer psychischen Störung von erheblicher Schwere sprächen (pag. 2292). Zwischen beiden Gutachten bestehe auch eine Übereinstimmung im Hinblick auf die Legalprognose, die in beiden Gutachten unbehandelt als ungünstig beurteilt werde.