Ohne dauerhafte psychische Stabilisierung und Nachreifung sowie bei Wiederaufnahme des Drogenkonsums würden aber auch psychotische Denk- und Wahrnehmungsstörungen wieder auftreten (pag. 2022). Zudem müsse der Verdacht auf eine spezifische Persönlichkeitsstörung mit unreifen, emotional-instabilen und dissozialen Zügen (F 60.8, sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung) formuliert werden (pag. 2022). Zur Massnahmeempfehlung führt Dr. J.________ aus, die festzustellende Persönlichkeitsproblematik lasse sich im Zusammenwirken mit der chronifizierten Suchtstörung als schwere psychische Störung im juristischen Sinne einordnen (pag.