Nach Einschätzung von Dr. J.________ kann auf die separate Stellung einer Verdachtsdiagnose für eine Störung aus dem Spektrum der Schizophrenien zunächst verzichtet werden. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte bei gelingender psychischer Nachreifung und weiterer Drogenabstinenz nicht mehr mit dem Wiederauftreten solcher psychotischer Phasen rechnen müsse. Ohne dauerhafte psychische Stabilisierung und Nachreifung sowie bei Wiederaufnahme des Drogenkonsums würden aber auch psychotische Denk- und Wahrnehmungsstörungen wieder auftreten (pag.