Diese seien nicht in der gebotenen Ausführlichkeit und Detailliertheit begründet worden (pag. 2013). Hinsichtlich der psychiatrischen Diagnosen verweist Dr. J.________ auf die ausreichend detaillierten Ausführungen im Gutachten des FPD (pag 2020). Eine überdauernde psychotische Störung im Sinne einer genuinen Schizophrenie oder einer Paranoia (chronische wahnhafte Störung) liege vermutlich nicht vor. Diverse Hinweise würden gegen eine unabhängig von der Drogenproblematik sich ausprägende, überdauernde Psychose sprechen. Eine solche Erkrankung könne aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden (pag. 2021). Nach Einschätzung von Dr. J.___