Erst im zusammenfassenden Absatz werde die Einschätzung der Gutachter allmählich erkennbar, dass nämlich die Kombination und Kumulation der verschiedenen Problembereiche einen intensiveren und enger kontrollierbaren Interventionsrahmen erforderlich mache (pag. 2011 f.). Die Kombination aus Suchtstörung und auffälligen Persönlichkeitsmerkmalen werde bei der Beantwortung der Fragen als psychische Störung erheblicher Schwere expliziert (pag. 2012). Die Massnahmeempfehlungen im Gutachten des FPD seien zu wenig transparent und daher zu wenig plausibel. Diese seien nicht in der gebotenen Ausführlichkeit und Detailliertheit begründet worden (pag.