ten, personenbezogenen Gewalthandlung diskutieren (pag. 2011). Dr. J.________ führt weiter aus, im Gutachten des FPD werde die Empfehlung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB zunächst lediglich mit der im Jugendalter beginnenden Delinquenz begründet, was inhaltlich jedoch zu kurz greife. Es werde nicht auf die erforderliche Schwere einer psychischen Störung eingegangen, ebenso wenig auf die sozialen Umfeldbedingungen. Die Möglichkeit einer Suchtbehandlung nach Art.