Die Gutachter des FPD würden sich aber nur auf die Betäubungsmitteldelikte beziehen und die weiteren Vorwürfe aussen vor lassen. Angesichts des psychotischen Wahnthemas, dass der Ex-Freund der Freundin des Beschuldigten am Tod seiner ungeborenen Tochter die Schuld tragen soll und angesichts der Ansammlung von Waffen und weiteren auffälligen Utensilien beim Beschuldigten liesse sich für den Fall einer erneuten Progredienz seines psychisch desolaten Zustandes und damit des mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Wiederaufflammens der psychotischen Störung, auch das Risiko einer psychotisch motivier-