Es werde nachvollziehbar vermutet, dass bereits in der Jugend eine Störung des Sozialverhaltens bestanden habe (pag. 2007 f.). Abschliessend werde auf die erkennbaren dissozialen, emotional-instabilen und unreifen Persönlichkeitszüge fokussiert und vermerkt, dass für die sichere Diagnosestellung einer Persönlichkeitsstörung die Informationsbasis zu schmal sei. Zu Recht werde darauf hingewiesen, dass mangels einer diagnostizierbaren Persönlichkeitsstörung in diesem Bereich keine schwere psychische Störung (i.S.v. Art. 59 und 63 StGB) vorliege, wohingegen die Stimulanzienabhängigkeit (i.S.v.