12.3 Forensisch-psychiatrisches Obergutachten vom 14. Juni 2015 Dr. J.________ hält im Obergutachten vom 14. Juni 2015 (pag. 2003 ff.) u.a. fest, die im Gutachten des FPD gestellten Diagnosen im Bereich psychotroper Substanzen (Abhängigkeit von Stimulanzien, schädlicher Cannabisgebrauch) und die Diagnose einer substanzinduzierten psychotischen Störung seien nachvollziehbar und plausibel (pag. 2007). Es werde nachvollziehbar vermutet, dass bereits in der Jugend eine Störung des Sozialverhaltens bestanden habe (pag.