Risikoeinschätzung Die Kriminalprognose, d.h. die Wiederholungswahrscheinlichkeit bezüglich Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz, sei beim Beschuldigten unbehandelt als ausgesprochen ungünstig einzuschätzen. Aufgrund seiner Suchtmittelabhängigkeit und seiner emotional-instabilen und dissozialen Persönlichkeitsanteile bestehe ein erhöhtes Risiko dafür, dass sich der Beschuldigte bei einer Haftentlassung wieder im Drogenmilieu aufhalten und zukünftig erneut Betäubungsmitteldelikte begehen werde (pag.