2389 ff.). Im forensischpsychiatrischen Gutachten des FPD vom 30. September 2014 wird die Legalprognose des Beschuldigten unbehandelt als ausgesprochen ungünstig beurteilt. Aufgrund seiner Suchtmittelabhängigkeit und seiner emotional-instabilen und dissozialen Persönlichkeitsanteile bestehe ein erhöhtes Risiko dafür, dass sich der Beschuldigte bei einer Haftentlassung wieder im Drogenmilieu aufhalten und zukünftig erneut Betäubungsmitteldelikte begehen werde (pag. 1629; vgl. auch pag. 1633). Dieser Einschätzung wird im Obergutachten vom 14. Juni 2015 gefolgt (pag. 2023).