In seinem letzten Wort anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte u.a. aus, er sei im Massnahmenvollzug zur Erkenntnis gelangt, dass er sein Leben umkrempeln müsse. Er habe viel über seine Vergangenheit nachgedacht und sei sich bewusst geworden, dass er der Gesellschaft und sich selber stark geschadet habe. Es gebe keine 100%ige Sicherheit, er habe aber sei-