b) Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren ist nicht zu beanstanden. Er hat sich stets korrekt und soweit möglich auch kooperativ verhalten. Wie bereits die früheren Berichte fällt auch der aktuellste Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 24. November 2016 (pag. 2379 ff.) positiv aus. Der Beschuldigte habe sich auf der offenen Abteilung gut integriert und von Anfang an Bereitschaft gezeigt zusammenzuarbeiten. Die bisher eingeführten Lockerungen in den externen Aufenthalten seien erfolgreich verlaufen.