Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz für sich alleine beurteilt eine Strafe von 40 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips resultiert eine asperierte Strafe von 30 Strafeinheiten bzw. einem Monat Freiheitsstrafe, so dass die Strafe von 21 Monaten auf 22 Monate zu erhöhen ist.