Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Fälschung von Ausweisen für sich alleine beurteilt eine Strafe von 40 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 30 Strafeinheiten bzw. einem Monat Freiheitsstrafe, so dass die Einsatzstrafe von 20 Monaten auf 21 Monate zu erhöhen ist. 8.2 Widerhandlungen gegen das Waffengesetz Im Verhältnis zu den qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz fallen die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz nur noch leicht ins Gewicht.