13 meldeten sich deshalb beim zuständigen Betreibungsamt, welches ihnen in der Folge einen korrekten Betreibungsregisterauszug über den Beschuldigten zukommen liess (pag. 168; pag. 173). Bei der Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung ist die Tatsache, dass der Beschuldigte den Betreibungsregisterauszug fälschen liess und damit eine weitere Person in das deliktische Verhalten hineinzog, leicht verschuldenserhöhend zu werten.