8. Asperation 8.1 Fälschung von Ausweisen Geschützes Rechtsgut von Art. 252 StGB ist wie bei Art. 251 StGB das öffentliche Vertrauen, das Ausweisschriften, Zeugnissen und Bescheinigungen im Rechtsverkehr entgegengebracht wird (BOOG, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 3. Aufl. 2013, N. 1 zu Art. 252 StGB). Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist vorliegend eher gering. Die K.________ AG und die L.________ AG zweifelten an der Echtheit des vom Beschuldigten eingereichten Betreibungsregisterauszugs und