) im Wesentlichen bestätigt. Die Herleitung der beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit für die Konsumwiderhandlungen sei nachvollziehbar und plausibel. Auch hinsichtlich des geschätzten Schweregrades könne dem Gutachten angesichts des diagnostizierten Abhängigkeitssyndroms gefolgt werden (pag. 2009 f.). Betreffend das unerlaubte Handeltreiben mit Drogen liesse sich nach Ansicht von Dr. J.________ auch eine unbeeinträchtigte Steuerungsfähigkeit vertreten (pag. 2010).