Das forensisch-psychiatrische Gutachten des FPD vom 30. September 2014 (pag. 1573 ff.) hält zur Schuldfähigkeit fest, die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten sei bei der Begehung der ihm vorgeworfenen Tathandlungen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen. Bezüglich des illegalen Erwerbs und Besitzes von Thaipillen und Cannabis sei eine verminderte Steuerungsfähigkeit anzunehmen. Allerdings würden keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte infolge der Störungen in seiner Bewusstseinslage, seiner Realitätsanpassung, seiner Urteilsfähigkeit, seiner Willensbildung und seiner grundsätzlichen Verhaltenskontrolle