c) Fazit objektives Tatverschulden Das objektive Tatverschulden ist im Verhältnis zum grossen Strafrahmen von einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe als leicht zu qualifizieren und entspricht einer Strafe im Bereich von 24 Monaten. 7.2 Subjektive Tatkomponenten a) Willensrichtung 11 Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was indes tatbestandsimmanent und deshalb verschuldensmässig neutral zu werten ist.