a BetmG bei 36 Gramm liegt (BGE 113 IV 32), wirke Methamphetamin etwa doppelt so stark auf das Herz-Kreislauf-System und berge ein höheres Suchtpotential. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin empfiehlt deshalb, die Substanzmenge Methamphetamin, die die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann, auf 12 g Methamphetamin festzulegen (https://www.sgrm.ch/inhalte/Forensische-Chemie-und-Toxikologie/gutachten_ me- thamphetamin_jun2010_06.pdf).