252 StGB fällt daher nur das Erstreben des Zugangs zu legalen Chancen (Urteil des Bundesgerichts 6B_346/2014 vom 6. August 2014 E. 2.4. mit Hinweis). Dies ist vorliegend nicht der Fall, trägt doch der Vermieter, der aufgrund eines gefälschten Betreibungsregisterauszugs eine Wohnung an eine vermeintlich solvente Person vermietet, ein erhebliches Kostenrisiko. Richtigerweise wäre der