2.3 Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen, durch 2.3.1 Erwerb eines Elektroschockgeräts ohne kantonale Ausnahmebewilligung zirka am 19./20.04 2014 in H.________, Frankreich und Einfuhr dieses Elektroschockgeräts in die Schweiz unter Verletzung der Anmeldepflicht nach den Bestimmungen des Zollgesetzes; 2.3.2 Erwerb eines Schlagstocks ohne Waffenerwerbsschein zirka im April 2013 und anschliessendes Aufbewahren dieses Schlagstocks bis am 23.04.2014 in seiner Wohnung an der G.___