3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen und ein Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 2379 ff.; pag. 2389 ff.). Ferner wurde der Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 6. September 2016 nachträglich eingeholt (pag. 2409 ff.).