Thaipillen und mind. 4.5 Gramm (nachfolgend: g) Crystal und durch Anstalten treffen zum Verkauf von 122 Thaipillen und 31.3 g Crystal, der Fälschung von Ausweisen sowie der mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, teilweise als Zusatzurteil zu früheren Urteilen, verurteilt. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) angeordnet, wobei der Vollzug der Massnahme der Freiheitsstrafe vorausgeht.