1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 10. September 2015 (pag. 2101 ff.) stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) das Verfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 2102, Bst. A erstinstanzliches Urteil). Hingegen wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen durch Erwerb und Verkauf von mind. 3‘331 Thaipillen und mind. 4.5 Gramm (nachfolgend: g)