O., N. 8 zu Art. 42). Dabei sprechen gleichartige Delikte gegen eine günstige Prognose (TRECHSEL/PIETH, a.a.O., N. 10 zu Art. 42 StGB). Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Verurteilte dauernd, und nicht nur während der Probezeit, bewähren wird (TRECH- SEL/PIETH, a.a.O., N. 8 zu Art. 42 StGB).