14. Täterkomponenten Bezüglich der Täterkomponenten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 173, S. 25 der Entscheidbegründung) verwiesen werden. Ergänzend ist zu den persönlichen Verhältnissen festzuhalten, dass der Beschuldigte alleine lebt und auf Arbeitssuche ist. Gemäss Betreibungsregisterauszug hat der Beschuldigte etliche offene Betreibungen (pag. 220 ff.). Seine finanziellen Verhältnisse gestalten sich bescheiden. Der Beschuldigte ist wegen Delikten gegen die körperliche und sexuelle Integrität vorbestraft. Die Probezeit der Vorstrafe ist noch nicht lange abgelaufen.