12. Grundlagen der Strafzumessung und Strafrahmen Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Strafzumessung zutreffend erläutert, darauf wird verwiesen (pag. 171, S. 23 der Entscheidbegründung). Der Strafrahmen von Art. 180 Abs. 1 StGB beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.